Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in den globalen Lieferketten.
Die Stulz Verwaltungs GmbH & Co.KG unterliegt dem LkSG und hat im Jahr 2024 eine Grundsatzerklärung und einen BAFA-Bericht zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Auch die Tochtergesellschaft STULZ GmbH bekennt sich als Teil der STULZ Gruppe zu den Sorgfaltspflichten und implementiert entsprechende Strukturen und Prozesse.
Meldestelle nach LkSG
Die Meldestelle soll es Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach dem LkSG hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der STULZ im eigenen Geschäftsbereich oder durch das Handeln eines Zulieferers entstanden sind. Dieses Hinweisgebersystem ist allen Personen zugänglich und Hinweise werden anonym bearbeitet.
Grundsatzerklärung der Stulz Verwaltungs GmbH & Co. KG
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Bericht zum LkSG der Stulz Verwaltungs GmbH & Co. KG
Berichtszeitraum 1.1.-31.12.2023
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Die Verfahrensordnung der Meldestelle nach LkSG
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